1. Unsere Mitteilungen sind vertraulich, und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
  2. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.
  3. Entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.
  4. Die Willmann & Faller Immobilien ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
  5. Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem, Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen veranlagt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8% über dem Basiszinssatz.
  6. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Wohnungs-kaufverträgen 3 % zuzüglich der üblichen Mehrwertsteuer.
  7. Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.
  8. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich Willmann & Faller Immobilien mitzuteilen und nachzuweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande gekommen und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluß vorzulegen. Die Willmann & Faller Immobilien ist  zu diesem Zwecke berechtigt, die erforder-lichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.
  9. Mündlich getroffenen Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Willmann & Faller Immobilien.
  10. Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Zustimmung nicht.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.